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Unsere Zukunft.

DAS KLEINGARTEN-KONZEPT

Der Rat der Landeshauptstadt hat im Juni 2016 das Kleingarten-Konzept 2016 bis 2025 beschlossen. Damit hat er einen verbindlichen Rahmen für die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens der Landeshauptstadt gesetzt und mit einem Finanzvolumen von rund 30 Mio. Euro die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, die für die Umstrukturierungen der Kleingartenanlagen mit der zu erwartenden Stadtentwicklung der kommenden 10 Jahre erforderlich werden können. Das Kleingarten-Konzept garantiert den Bestand von 20.000 Kleingärten im Stadtgebiet und die Neuanlage weiterer Kleingärten bei zukünftigen Neubau von Geschosswohnungen. Damit erkennt der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Bedeutung der Kleingärten als wichtige „Grüne Infrastruktur“ an und schafft als eine der ersten Großstädte in Deutschland Planungssicherheit für die Kleingärtner*Innen.

Es hat lange gedauert, nach dem Beschluss im Juni 2016, bis die Stadtverwaltung dem Bezirksverband eine Agenda für die Umsetzung des Konzeptes vorgelegt hat. Während dieser Zeit sind zwar laufende Routinearbeiten bearbeitet worden, der Bezirksverband hatte aber zum Ende des letzten Jahres verstärkt von der Stadtverwaltung eine Gesamtschau der Umsetzungsmaßnahmen verlangt. Er befürchtete, dass die vom Rat für die Umsetzung bewilligten Finanzmittel nicht abgerufen werden und so das Kleingarten-Konzept nur auf dem Papier existieren würde. Zu der Verzögerung trug auch eine Änderung in der Wohnungsbaupolitik der Landeshauptstadt bei. Vor dem Hintergrund, dass es derzeit in der Stadt mehr für mehr als 10.000 Wohnungen durch Bebauungspläne ausgewiesene Baurechte gibt und die Bauwirtschaft für die kommenden Jahre total ausgelastet ist, hat der Rat für die im Kleingarten-Konzept genannten Wohnbauflächen im ein Moratorium von fünf Jahren beschlossen. 

Die jetzt vorgelegte Agenda weist daher keine Projekte aus, die durch Wohnungsbau verursacht sind, sondern überwiegend Maßnahmen die der Verbesserung bestehender Kleingartenanlagen und für Modernisierung dienen.