Für Propangasanlagen in Gartenlauben gibt es keine gesetzlichen Rechtsverordnungen, die turnusmäßige Prüfungen festlegen, wie es beispielsweise bei Wohnwagen auf Campingplätzen vorgeschrieben ist. Es gibt aber allgemeine Prüfvorschriften für Propangasanlagen an die sich Kleingärtner halten müssen.
Bei mobilen Anlagen (Herd, Grill ect,) gibt es keine festgelegten Prüfvorschriften, es ist jedoch darauf zu achten, dass nur vom TÜV oder einer ähnlichen Institution zugelassene Schläuche, Druckregler, Ventile, Geräte usw. verwendet werden.